Steuerermäßigung für die Fenstersanierung nach §35c EStG

Wer jetzt in neue Fenster investiert bekommt 20% der Kosten zurück

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es handelt sich dabei um eine, im Rahmen des Klimaschutzpaketes, von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme mit dem Ziel, Sanierungen anzukurbeln und Haus- und Wohnungseigentümer in Ihrem Vorhaben finanziell zu unterstützen. Die Förderung wird über eine steuerliche Abschreibung umgesetzt.

Steuerliche Förderung für neue Fenster und Türen

Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen. Den Antrag können Sie selbst sehr einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung stellen.

Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
  • Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
  • Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000 €)

Insgesamt also 20%, maximal jedoch 40.000 €

Bedingungen

  • Ihr Gebäude ist älter als 10 Jahre
  • Sie nutzen das Gebäude oder die Wohnung selbst zu Wohnzwecken
  • die Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen durchgeführt

 

Mindestanforderungen an Fenster und Türen

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Fenster bzw. Türen bestimmte Mindestanfordreungen an die Wärmedämmung (U-Wert) und die Montage erfüllen. Diese sehen wie folgt aus:

  • Uw 0,95 W/(m²K) für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
  • Uw 1,1 W/(m²K) wenn Sie barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren einbauen
  • UD 1,3 W/(m²K) für Außentüren wie z.B. Haustüren

 

Der U-Wert der Außenwand muß dabei stets kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung weitestgehend ausgeschlossen werden. Bei der Montage ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten.

Ein Beispiel

Frau Krause bekommt für ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus Baujahr 1995 elf neue Fenster mit 3-fach Verglasung inklusive neuer Rollläden sowie eine Haustüre. Die Auftragssumme beläuft sich auf 16.800 € inkl. MwSt. Insgesamt darf Frau Krause somit auf eine Rückerstattung, verteilt über drei Jahre, in Höhe von 20% (3.360 €) hoffen. Im ersten Jahr 1.176 € im zweiten Jahr auch 1.176 € und im dritten Jahr 1.008 €.

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