Steuerermäßigung für die Fenstersanierung nach §35c EStG
Wer jetzt in neue Fenster investiert bekommt 20% der Kosten zurück
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es handelt sich dabei um eine, im Rahmen des Klimaschutzpaketes, von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme mit dem Ziel, Sanierungen anzukurbeln und Haus- und Wohnungseigentümer in Ihrem Vorhaben finanziell zu unterstützen. Die Förderung wird über eine steuerliche Abschreibung umgesetzt.
Steuerliche Förderung für neue Fenster und Türen
Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen. Den Antrag können Sie selbst sehr einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung stellen.
Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:
- Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
- Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
- Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000 €)
Insgesamt also 20%, maximal jedoch 40.000 €