Einzelmaßnahme Zuschuss 15% (BAFA)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

15% Zuschuß durch BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen

z.B. „neue Fenster“.

  • Mindest-Investition 300 €
  • 15% direkter Zuschuß
  • Maximal förderfähige Investitionssumme
    • bei Einfamilienhäusern:
      30.000 €
    • bei Mehrfamilienhäusern:
      30.000 € für erste Wohneinheit (WEH)
      je 15.000 € für 2te bis 6te WEH
      je 8.000 € ab der 7ten WEH
  • zusätzlich 5% Extrazuschuss bei Existieren eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
    • bei Einfamilienhäusern:
      60.000 €
    • bei Mehrfamilienhäusern:
      60.000 € für erste WEH
      je 30.000 € für 2te bis 6te WEH
      je 15.000 € ab der 7ten WEH
  • Die Mindestinvestition bei Geltendmachung des 5% Extrazuschusses beträgt jedoch 30.000 €. Der Extra-Zuschuss wird für dann für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über der Fördergrenze ohne iSFP liegt.
  • Energieeffizienzexperte notwendig oder nutzen des KREMER-Förderservice bei der 15 %-Variante
  • 50 % Zuschuss für die Baubegleitung durch Energieefizienzexperten

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