Einzelmaßnahme Zuschuss 15% (BAFA)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
15% Zuschuß durch BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen
z.B. „neue Fenster“.
- Mindest-Investition 300 €
- 15% direkter Zuschuß
- Maximal förderfähige Investitionssumme
- bei Einfamilienhäusern:
30.000 € - bei Mehrfamilienhäusern:
30.000 € für erste Wohneinheit (WEH)
je 15.000 € für 2te bis 6te WEH
je 8.000 € ab der 7ten WEH
- bei Einfamilienhäusern:
- zusätzlich 5% Extrazuschuss bei Existieren eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
- bei Einfamilienhäusern:
60.000 € - bei Mehrfamilienhäusern:
60.000 € für erste WEH
je 30.000 € für 2te bis 6te WEH
je 15.000 € ab der 7ten WEH
- bei Einfamilienhäusern:
- Die Mindestinvestition bei Geltendmachung des 5% Extrazuschusses beträgt jedoch 30.000 €. Der Extra-Zuschuss wird für dann für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über der Fördergrenze ohne iSFP liegt.
- Energieeffizienzexperte notwendig oder nutzen des KREMER-Förderservice bei der 15 %-Variante
- 50 % Zuschuss für die Baubegleitung durch Energieefizienzexperten
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